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E-Mail-Informationsservice: 2025/30



Liebe Listenleser*innen,

im SENSA-Projekt stehen bald die nächsten beiden Aufbaufortbildungen an und auch in den Grundlagenschulungen gibt es noch einige wenige freie Plätze.

Herzliche Grüße sendet
das SENSA-Team



*** ALLGEMEIN ***
  • VERÖFFENTLICHUNG
  • SONSTIGES
*** SACHSEN-ANHALT & THÜRINGEN ***
  • VERANSTALTUNGEN

*** ALLGEMEIN ***


VERÖFFENTLICHUNG


Psychosozialer Versorgungsbericht 2025: Fokus Grenzgewalt (BAfF)


Im jährlichen Versorgungsberichten bildet die BAfF ab, inwieweit für Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedarfsgerechte Behandlungsangebote verfügbar und tatsächlich zugänglich sind. Sie präsentieren die Ergebnisse der Datenerhebungen in den Psychosozialen Zentren für Überlebende von Krieg, Folter und Flucht und erläutern sie vor dem Hintergrund völker- und europarechtlicher Verpflichtungen sowie wissenschaftlicher Grundlagen zum Versorgungsbedarf.

Dieses Jahr liegt der Fokus auf Grenzgewalt. Sie blicken auf die Ereignisse an den Europäischen Außengrenzen und auf Interviews mit Praktiker*innen aus Versorgung und humanitärer Hilfe.

zum Versorgungsbericht 2025 (pdf)
Keyfacts aus dem Bericht


SONSTIGES


[queere Geflüchtete]

Asylverfahrensrecht: Zweifel an Ghana als sicherem Herkunftsstaat (HRRF-Newsletter)


Das Verwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 6. August 2025 (Az. 7 V 2097/25) erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG (siehe Anlage II zum AsylG) mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU vereinbar ist. Es sprächen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass Ghana die in Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU genannten materiellen Voraussetzungen jedenfalls nicht in Hinblick auf LGBTQI*-Personen erfülle, weil diese Personen in Ghana von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehende Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95/EU zu befürchten hätten. Es komme zu willkürlichen Verhaftungen, Erpressungen und erzwungenen Outings durch die Polizei; aufgrund einer allgemeinen homophoben Grundstimmung in Politik und Gesellschaft fänden gewalttätige körperliche Angriffe durch die Bevölkerung auf LGBTQI*-Personen statt. Strafverfolgungsbehörden nähmen zwar vereinzelt Ermittlungen bei entsprechenden Übergriffen auf, zeigten sich jedoch häufig parteiisch zugunsten der tatverdächtigen Angreifer.

In dem Verfahren war der Asylantrag der aus Ghana geflohenen Klägerin gemäß § 29a AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden. Wenn ich nichts übersehen habe, hat dem Verwaltungsgericht dieser Umstand als Ausgangspunkt für die Äußerung seiner Zweifel ausgereicht. Das EuGH-Urteil vom 1. August 2025 (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace), wonach sichere Herkunftsstaaten für alle Personengruppen sicher sein müssen, war dem Gericht offenbar noch nicht bekannt.

[Familien mit Kleinkindern]

Dublin-Verfahren usw.: Menschenrechtswidrige Behandlung von Familien in Griechenland (HRRF-Newsletter)


Das Verwaltungsgericht München musste in seinem Beschluss vom 4. September 2025 (Az. M 22 S 25.32622) daran erinnern, dass Familien, zumal mit kleinen Kindern, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Angesichts der für Familien mit Kleinkindern zu beachtenden Maßstäbe und der Lebensbedingungen von Schutzberechtigten in Griechenland sei bei einer Rückkehr in das Land davon auszugehen, dass die in Betracht kommenden Unterkünfte nicht zumutbar seien und auch eine Deckung der Bedürfnisse der Familie durch eigenes Erwerbseinkommen nicht möglich sein werde. Insbesondere seien ständig wechselnde Schlafplätze in Notunterkünften, die zudem nur nachts aufgesucht werden könnten und tagsüber verlassen werden müssten, sowie prekäre hygienische Verhältnisse für kleine Kinder unzumutbar und erfüllten die Anforderungen an eine familien- und kindgerechte Unterbringung nicht.
Aus der Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die im Beschluss zitiert wird, ist das doch alles gar nicht so schlimm in Griechenland: Die Kinder der Familie seien zwar im Kleinkindalter, jedoch bestünden keine schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Traumatisierungen. Spezifische Umstände, die eine besondere Schutzbedürftigkeit begründen würden, lägen nicht vor.


*** SACHSEN-ANHALT & THÜRINGEN ***


VERANSTALTUNGEN


[Fortbildung] zur qualitativen Kompetenzvertiefung in der Arbeit mit Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen

16.10.2025, 9:30 bis 17:30 Uhr | Halle

Im Rahmen des Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an unserer ganztägigen Fortbildung ein, die sich gezielt an Fachkräfte im Bereich Flucht und Asyl sowie an Mitarbeitende angrenzender Regelstrukturen richtet. Ziel der Fortbildung ist es, Ihre fachliche Handlungskompetenz im Umgang mit Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen zu stärken und zu vertiefen.
Sie erhalten praxisorientiertes Wissen und erprobte Methoden für eine traumasensible, respektvolle und bedarfsorientierte Beratungsarbeit.

Inhalte der Fortbildung:
  • Einführung in die Thematik besondere Schutzbedarfe
  • Identifizierung und Dokumentation besonderer Schutzbedarfe
  • Anwendung/Umsetzung besonderer Verfahrensgarantien
  • Fallbeispiele zur besseren Ansprache von sensiblen und persönlichen Themen
  • Kleingruppenübungen zum Thema respektvolle, traumasensible und bedarfsorientierte Kommunikation
  • Thema Begleitung und Verweisberatung
  • Umgang mit Belastung und Grenzen: Reflexion eigener Rollen und Ressourcen im Kontext emotional herausfordernder Beratungssituationen
  • Praxisnahe Fallarbeit: Austausch und Anwendung anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag der Teilnehmenden
Weitere Informationen und Anmeldung


[Trauma]

[Fortbildung] Trauma und Asylverfahren

24.11.2025, 9:30 bis 17:30 Uhr | Halle

Die Aufbaufortbildung mit Rechtsanwältin Claire Deery zielt darauf ab, Fachkräfte, die mit geflüchteten Menschen arbeiten, gezielt zu den spezifischen Schutzbedarfen von traumatisierten Asylsuchenden zu qualifizieren. Schwerpunkt der Fortbildung ist die juristische Perspektive, insbesondere im Hinblick auf:
  • die Anerkennung als besonders schutzbedürftige Gruppe im Asylverfahren,
  • rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen des Staates,
  • Herausforderungen im Verfahren und in der Unterbringung,
  • Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Weitere Informationen und Anmeldung


[Qualifizierungsreihe] Einführung Asylverfahren - Die Anhörung - Kernstück des Asylverfahrens

18.09.2025 | online

Einführung Asylverfahren - Der Ablauf des Asylverfahren und materielles Flüchtlingsrecht"

23.09.2025 | online

Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeitende aus der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung als auch an Mitarbeitende aus Regelstrukturen, welche in ihrer täglichen Praxis Kontakt mit Menschen im Asylverfahren haben. Eine konsekutive Teilnahme an beiden Fortbildungsteilen (23.9.2025 "Der Ablauf des Asylverfahrens und materielles Flüchtlingsrecht" ) der Qualifizierungsreihe ist erstrebenswert.
Im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ bietet die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ in zwei Online-Modulen einen Überblick über 1) den Ablauf des Asylverfahrens und das materielle Flüchtlingsrecht (Schutzformen) und 2) die Anhörung im Asylverfahren. Die Teilnehmenden bekommen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen für die alltägliche Beratungspraxis unter besonderer Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren (z.B. LGBTIQ*-Personen, Personen mit Traumata, Personen mit Behinderung).

Weitere Infos und Anmeldung