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E-Mail-Informationsservice:
2025/30
im SENSA-Projekt stehen bald
die nächsten beiden
Aufbaufortbildungen an und
auch in den
Grundlagenschulungen gibt es
noch einige wenige freie
Plätze.
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- VERÖFFENTLICHUNG
- SONSTIGES
*** SACHSEN-ANHALT
& THÜRINGEN ***
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*** ALLGEMEIN ***
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VERÖFFENTLICHUNG
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Psychosozialer
Versorgungsbericht 2025: Fokus
Grenzgewalt (BAfF)
Im jährlichen
Versorgungsberichten bildet
die BAfF ab, inwieweit für
Geflüchtete mit psychischen
Belastungen bedarfsgerechte
Behandlungsangebote
verfügbar und tatsächlich
zugänglich sind. Sie
präsentieren die Ergebnisse
der Datenerhebungen in den
Psychosozialen Zentren für
Überlebende von Krieg,
Folter und Flucht und
erläutern sie vor dem
Hintergrund völker- und
europarechtlicher
Verpflichtungen sowie
wissenschaftlicher
Grundlagen zum
Versorgungsbedarf.
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Dieses Jahr liegt der Fokus
auf Grenzgewalt. Sie blicken
auf die Ereignisse an den
Europäischen Außengrenzen
und auf Interviews mit
Praktiker*innen aus
Versorgung und humanitärer
Hilfe.
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SONSTIGES
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Asylverfahrensrecht:
Zweifel an Ghana als sicherem
Herkunftsstaat
(HRRF-Newsletter)
Das Verwaltungsgericht
Bremen hat in seinem Beschluss
vom 6. August 2025 (Az. 7
V 2097/25) erhebliche
Zweifel daran geäußert, ob
die Einstufung Ghanas als
sicherer Herkunftsstaat
gemäß § 29a AsylG (siehe
Anlage II zum AsylG) mit der
EU-Asylverfahrensrichtlinie
2013/32/EU vereinbar ist. Es
sprächen gewichtige
Anhaltspunkte dafür, dass
Ghana die in Anhang I der
Richtlinie 2013/32/EU
genannten materiellen
Voraussetzungen jedenfalls
nicht in Hinblick auf
LGBTQI*-Personen erfülle,
weil diese Personen in Ghana
von staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren
ausgehende
Verfolgungshandlungen im
Sinne von Art. 9 Abs. 1 der
Richtlinie 2011/95/EU zu
befürchten hätten. Es komme
zu willkürlichen
Verhaftungen, Erpressungen
und erzwungenen Outings
durch die Polizei; aufgrund
einer allgemeinen homophoben
Grundstimmung in Politik und
Gesellschaft fänden
gewalttätige körperliche
Angriffe durch die
Bevölkerung auf
LGBTQI*-Personen statt.
Strafverfolgungsbehörden
nähmen zwar vereinzelt
Ermittlungen bei
entsprechenden Übergriffen
auf, zeigten sich jedoch
häufig parteiisch zugunsten
der tatverdächtigen
Angreifer.
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In dem Verfahren war der
Asylantrag der aus Ghana
geflohenen Klägerin gemäß §
29a AsylG als offensichtlich
unbegründet abgelehnt
worden. Wenn ich nichts
übersehen habe, hat dem
Verwaltungsgericht dieser
Umstand als Ausgangspunkt
für die Äußerung seiner
Zweifel ausgereicht. Das
EuGH-Urteil vom 1. August
2025 (Rs. C-758/24,
C-759/24, Alace),
wonach sichere
Herkunftsstaaten für alle
Personengruppen sicher sein
müssen, war dem Gericht
offenbar noch nicht bekannt.
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[Familien
mit Kleinkindern]
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Dublin-Verfahren
usw.: Menschenrechtswidrige
Behandlung von Familien in
Griechenland (HRRF-Newsletter)
Das Verwaltungsgericht
München musste in seinem Beschluss
vom 4. September 2025 (Az.
M 22 S 25.32622) daran
erinnern, dass Familien,
zumal mit kleinen Kindern,
die in Griechenland als
Schutzberechtigte anerkannt
sind, dort eine
menschenrechtswidrige
Behandlung droht. Angesichts
der für Familien mit
Kleinkindern zu beachtenden
Maßstäbe und der
Lebensbedingungen von
Schutzberechtigten in
Griechenland sei bei einer
Rückkehr in das Land davon
auszugehen, dass die in
Betracht kommenden
Unterkünfte nicht zumutbar
seien und auch eine Deckung
der Bedürfnisse der Familie
durch eigenes
Erwerbseinkommen nicht
möglich sein werde.
Insbesondere seien ständig
wechselnde Schlafplätze in
Notunterkünften, die zudem
nur nachts aufgesucht werden
könnten und tagsüber
verlassen werden müssten,
sowie prekäre hygienische
Verhältnisse für kleine
Kinder unzumutbar und
erfüllten die Anforderungen
an eine familien- und
kindgerechte Unterbringung
nicht. |
Aus der Sicht des Bundesamts
für Migration und
Flüchtlinge, die im
Beschluss zitiert wird, ist
das doch alles gar nicht so
schlimm in Griechenland: Die
Kinder der Familie seien
zwar im Kleinkindalter,
jedoch bestünden keine
schweren gesundheitlichen
Beeinträchtigungen oder
Traumatisierungen.
Spezifische Umstände, die
eine besondere
Schutzbedürftigkeit
begründen würden, lägen
nicht vor.
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*** SACHSEN-ANHALT &
THÜRINGEN ***
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VERANSTALTUNGEN
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[Fortbildung]
zur qualitativen
Kompetenzvertiefung in der
Arbeit mit Geflüchteten mit
besonderen Schutzbedarfen
16.10.2025, 9:30 bis 17:30
Uhr | Halle
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Im Rahmen des Projekts SENSA
– Sensibilisierung zu
besonderen Schutzbedarfen
von asylsuchenden Menschen
in Sachsen-Anhalt und
Thüringen laden wir Sie
herzlich zur Teilnahme an
unserer ganztägigen
Fortbildung ein, die sich
gezielt an Fachkräfte im
Bereich Flucht und Asyl
sowie an Mitarbeitende
angrenzender Regelstrukturen
richtet. Ziel der
Fortbildung ist es, Ihre
fachliche Handlungskompetenz
im Umgang mit Geflüchteten
mit besonderen
Schutzbedarfen zu stärken
und zu vertiefen. |
Sie erhalten
praxisorientiertes Wissen
und erprobte Methoden für
eine traumasensible,
respektvolle und
bedarfsorientierte
Beratungsarbeit.
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- Einführung
in die Thematik besondere
Schutzbedarfe
- Identifizierung
und Dokumentation besonderer
Schutzbedarfe
- Anwendung/Umsetzung
besonderer Verfahrensgarantien
- Fallbeispiele
zur besseren Ansprache von
sensiblen und persönlichen
Themen
- Kleingruppenübungen
zum Thema respektvolle,
traumasensible und
bedarfsorientierte Kommunikation
- Thema
Begleitung und Verweisberatung
- Umgang
mit Belastung und Grenzen:
Reflexion eigener Rollen und
Ressourcen im Kontext emotional
herausfordernder
Beratungssituationen
- Praxisnahe
Fallarbeit: Austausch und
Anwendung anhand von Beispielen
aus dem beruflichen Alltag der
Teilnehmenden
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[Fortbildung]
Trauma und Asylverfahren
24.11.2025, 9:30 bis 17:30
Uhr | Halle
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Die Aufbaufortbildung mit
Rechtsanwältin Claire Deery
zielt darauf ab, Fachkräfte,
die mit geflüchteten
Menschen arbeiten, gezielt
zu den spezifischen
Schutzbedarfen von
traumatisierten
Asylsuchenden zu
qualifizieren. Schwerpunkt
der Fortbildung ist die
juristische Perspektive,
insbesondere im Hinblick
auf:
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- die
Anerkennung als besonders
schutzbedürftige Gruppe im
Asylverfahren,
- rechtliche
Rahmenbedingungen und
Verpflichtungen des Staates,
- Herausforderungen
im Verfahren und in der
Unterbringung,
- Zugang
zu Sozialleistungen und
medizinischer Versorgung.
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[Qualifizierungsreihe]
Einführung Asylverfahren - Die
Anhörung - Kernstück des
Asylverfahrens
Einführung
Asylverfahren - Der Ablauf des
Asylverfahren und materielles
Flüchtlingsrecht"
Das
Seminar richtet sich sowohl
an Mitarbeitende aus der
Flüchtlingssozialarbeit und
Asylverfahrensberatung als
auch an Mitarbeitende aus
Regelstrukturen, welche in
ihrer täglichen Praxis
Kontakt mit Menschen im
Asylverfahren haben. Eine
konsekutive Teilnahme an
beiden Fortbildungsteilen
(23.9.2025 "Der
Ablauf des Asylverfahrens
und materielles
Flüchtlingsrecht"
) der Qualifizierungsreihe
ist erstrebenswert. |
Im
Rahmen des Projektes „SENSA
– Sensibilisierung zu
besonderen Schutzbedarfen
von asylsuchenden Menschen
in Sachsen-Anhalt und
Thüringen“ bietet die
Qualifizierungsreihe
„Einführung Asylverfahren“
in zwei Online-Modulen einen
Überblick über 1) den Ablauf
des Asylverfahrens und das
materielle Flüchtlingsrecht
(Schutzformen) und 2) die
Anhörung im Asylverfahren.
Die Teilnehmenden bekommen
einen umfassenden Einblick
in die Grundlagen für die
alltägliche Beratungspraxis
unter besonderer
Berücksichtigung von
besonderen Schutzbedarfen im
Asylverfahren (z.B.
LGBTIQ*-Personen, Personen
mit Traumata, Personen mit
Behinderung).
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