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E-Mail-Informationsservice: 03/2024

Liebe Interessierte,

es geht weiter mit allerlei Informationen zum Thema Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren.

Herzliche Grüße
das SENSA-Team



*** ALLGEMEIN ***
  • FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
  • VERÖFFENTLICHUNGEN
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**** SACHSEN-ANHALT ***
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**** THÜRINGEN ***
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*** ALLGEMEIN ***


FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN

[FGM/C & FLINTA*]


09.10.2024 | ab 11 Uhr | online

Online-Impulskreis: FGM/C und die Situation von geflüchteten Mädchen und FLINTA*-Personen in Deutschland und anschließendes Netzwerktreffen (BumF)


Online-Impulskreis: 11.00 – 12.00 Uhr
Weibliche Genitalbeschneidung, auch Female Genital Mutilation / Cutting (FGM/C), bezeichnet Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden. FGM/C kann zu lebensbedrohlichen körperlichen Risiken und zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen führen und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. FGM/C kann als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund im Asylverfahren berücksichtigt werden, in der Praxis ergeben sich dabei für Betroffene aber verschiedenste Hürden. Auch hinsichtlich der psychosozialen und pädagogischen Beratung und Begleitung stellen sich viele komplexe Fragen.

Netzwerktreffen: 12:30 Uhr – 14:00 Uhr
In einem zweiten Veranstaltungsteil wird das Netzwerktreffen im Projekt „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“ stattfinden. Das Netzwerktreffen soll dazu dienen, sich gegenseitig auszutauschen und über aktuelle Themen, Bedarfe und Herausforderungen mit Blick auf die Situation geflüchteter Mädchen und FLINTA*-Personen zu sprechen. Auch möchten wir gern anregen, gemeinsam Überlegungen für eine mögliche gemeinsame Stellungnahme zum Internationalen Mädchen*tag (11. Oktober) zu sammeln. Die Veranstaltungsteile können auch unabhängig voneinander besucht werden.

Mehr Informationen auf der Veranstaltungsseite





VERÖFFENTLICHUNGEN

[psychische Erkrankungen]

Flucht & Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2024 (BafF)


Zum Weltflüchtlingstag 2024 veröffentlicht die BAfF e. V., Dachverband von inzwischen 48 Psychosozialen Zentren für geflüchtete Menschen, ihren neuesten Versorgungsbericht. Denn während die Zahl geflüchteter Menschen einen neuen Höchststand erreicht, werden die notwendigen Versorgungsstrukturen in Deutschland unzureichend gefördert. Lediglich 3,1 Prozent des psychosozialen Versorgungsbedarfs konnten im Jahr 2022 gedeckt werden.

Zum Bericht


[Minderjährige]

DIJuF-Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung für begleitete ausländische Minderjährige im Kontext DA-Asyl


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 12.6.2024 seine Dienstanweisung Asyl (DA-Asyl) dahingehend geändert, dass nunmehr auch wirksam bevollmächtigte Dritte (Erziehungsberechtigte iSd § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII) unter bestimmten Voraussetzungen einen Asylantrag für minderjährige Ausländer:innen, die ohne personensorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen, stellen können. Bisher war in diesen Fällen eine wirksame Asylantragstellung nur durch eine/n gerichtlich bestellte/n Vormund:in möglich. Die Verantwortung für die Prüfung der wirksamen Bevollmächtigung obliegt ausschließlich dem Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme. Hierzu verlangt das BAMF einen entsprechenden, durch das Jugendamt geprüften und bestätigten Nachweis bzw. die bestätigte Glaubhaftmachung gegenüber dem Jugendamt. Zur Erleichterung der Prüfung der Erziehungsberechtigung für das Asylverfahren hat das DIJuF eine Checkliste für die Jugendämter erstellt, die die Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis übersichtlich zusammenfasst. Die Checkliste wird auch in JAmt 9/2024 erscheinen.

Zur Checkliste



RECHTSPRECHUNG

[Minderjährige]

Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen: Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus

In Fortführung der Rechtsprechung zum relevanten Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Anspruch auf Elternnachzug zu Kindern mit Schutzstatus in einem Mitgliedsstaat der EU hat der EuGH am 30. Januar 2024 in Bezug auf Vorlagefragen aus Österreich erneut ein Urteil gefällt, welches sich auf die Beratungs- und Entscheidungspraxis beim Nachzug vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesener Geschwister gemeinsam mit den Eltern zum stammberechtigten Kind - einem (ehemalig) unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) - erheblich auswirken wird (Az. C 560/20). Mit dieser Fachinformation soll die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30.Januar 2024 für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland beleuchtet werden.

Zur Fachinformation




[(psychische) Erkrankungen]


Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber bei akuter Erkrankung zu erstatten

„Für geflüchtete Menschen wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung auf struktureller Ebene durch ihre Sonderbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) stark eingeschränkt. In den ersten 36 Monaten haben Asylsuchende grundsätzlich nur Anspruch auf eine medizinische Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen (§§ 4, 6 AsylbLG). Eine Behandlung muss in vielen Bundesländern zuvor über das zuständige Sozialamt, oft durch nicht medizinisch geschulte Behördenmitarbeiter*innen, bewilligt werden (Bergmeyer, 2020). Bisher schloss diese Regelung häufig Psychotherapien aus, da die Indizien für einen Therapiebedarf nicht als akute Erkrankung eingestuft wurden.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.02.2024 soll jedoch unter dem Begriff der akuten Erkrankung auch ein solcher Gesundheitszustand erfasst werden, „der bei bereits bestehenden (gegebenenfalls chronischen) Erkrankungen eine Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar werden lässt, um eine unumkehrbare oder akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder ein kritisches Stadium zu verhindern“ (BSG, Urteil vom 29.02.2024 - B 8 AY 3/23 R). Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, als eine geflüch - tete Person aufgrund eines Verdachts auf eine schwere depressive Episode sowie eine Posttraumatische Belastungsstörung fünf Wochen in eine psychiatrische Klinik aufgenommen wurde. Die Auswirkungen des Urteils auf die Bewilligungsverfahren für Psychotherapien über das AsylbLG sind abzuwarten.“ (Aus dem Versorgungsbericht 2024 der BAfF)


Pressemitteilung vom Bundessozialgericht




*** SACHSEN-ANHALT ***

SONSTIGES

Artikel in Volksstimme vom 20.08.24 zur LAE Stendal:

"Aktuell 400 Asylsuchende in Erstaufnahme in Stendal:
In der neuen Erstaufnahme in Stendal werden besonders schutzbedürftige Asylbewerber untergebracht. Wie läuft es rund drei Monate nach der Eröffnung?“

Zum Artikel


*** THÜRINGEN ***

VERANSTALTUNGEN

[LGBTIQ*+]


23.10.2024 | 10.00 – 18.00 Uhr Uhr | Erfurt

Vernetzungs- und Begegnungstag zu "Queer & Flucht" für Thüringen und benachbarte ostdeutsche Bundesländer

Bist du im Bereich Queer & Flucht aktiv? Organisierst du bereits Räume, Veranstaltungen oder Beratungsangebote, nimmst daran teil oder möchtest neue Angebote gestalten? Suchst du als LGBTIQ geflüchtete Person nach Begegnungen mit Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind wie du und/oder mit dir solidarisch sind?
Dann halte dir den Termin für diese Veranstaltung frei :)


Was soll passieren?
- Gemeinsamer Start ins Thema "Queer & Flucht"
- Workshops zu Empowerment und machtkritischen intersektionalen Perspektiven
- Skillsharing zwischen bestehenden Gruppen und welchen, die sich erst aufbauen
- viel Raum für Netzwerkarbeit und Begegnungen in gemeinsamen Pausen und beim Mittagessen
- musikalisch-kultureller Abschluss


Genauere Infos zum Programm und zur Anmeldung folgen hier