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E-Mail-Informationsservice: 2026/26
der heutige Newsletter hat einen großen Fokus auf das Thema besondere Schutzbedarfe und die GEAS Reform, welche seit nunmehr über einen Monat in Kraft ist.
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Wir freuen uns sehr, in diesem Kontext auch Neuigkeiten aus dem SENSA Projekt verkünden zu können:
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Unsere Dokumentation des Fachtags "Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren und die GEAS-Reform. Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung in Sachsen-Anhalt und Thüringen" vom 22.04 ist online verfügbar. Wir hoffen, dass sie eine gute Grundlage für die weitere Arbeit ist.
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Ebenso wollen wir gerne auf unsere neue Schulungsreihe "Die GEAS Reform in der Praxis - Auswirkungen auf Schutzsuchende und die Beratungspraxis" aufmerksam machen. Weitere Informationen finden sich unten im Newsletter.
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- VERANSTALTUNGEN
- VERÖFFENTLICHUNGEN
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*** ALLGEMEIN ***
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VERANSTALTUNGEN
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Die GEAS Reform in der Praxis - Auswirkungen auf Schutzsuchende und die Beratungspraxis
27.August/ 10/ 23& 30.September 2026, 09:00 - 12:00 Uhr, SENSA, Online
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| Seit dem 12. Juni ist die Reform des Gemeinsamen Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Die insgesamt 11 Gesetzgebungsakte bringen umfassende Änderungen im Asyl- und Migrationsrecht mit sich, die sich unmittelbar auf die Beratungsarbeit auswirken. |
| Mit einer 4-teiligen Online-Schulungsreihe möchten wir nach den ersten Wochen seit dem Inkrafttreten die konkreten Auswirkungen auf Schutzsuchende und die praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit vor Ort in Sachsen-Anhalt und Thüringen beleuchten. |
Bei jedem Termin sollen im ersten Teil Inputs von Fachexpert*innen einen kompakten, praxisnahen Überblick vermitteln. Im zweiten Teil soll es Zeit für Austausch zu Fragen, Fallbeispielen und Erfahrungen aus der Beratungsarbeit geben.
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| Änderungen beim Asylverfahren (27.August) |
- Zugang zum Asylverfahren und Verfahrensablauf
- Überblick über spezielle Verfahren (Screening, Grenzverfahren, beschleunigtes Verfahren)
- Asylanhörung - Neuerungen bei Ablauf und Anforderungen
- Zulässigkeitsprüfung und -anhörung
| Änderungen bei der Aufnahme (10.September) |
- Aufnahmegarantien - Änderungen im EU und nationalen Recht
- Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe
- Bewegungsfreiheit und Beschränkung der Bewegungsfreiheit
| Aspekte zur Aufnahme (23.September) |
- Arbeitsmarktzugang
- Leistungskürzungen
- Gesundheitsversorgung
- Schulbesuch und Sprachkurse
| Screening- und Vulnerabilitätsprüfung sowie Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe (30.September) |
- Rechtliche Grundlagen
- Stand der Umsetzung
- Rechtsschutz
- Praxisrelevante Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
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Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): Erste Erfahrungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung
| 21.Oktober 2026, 09:30 - 12:00 Uhr, Handicap International Crossroads, Online |
| Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verändern sich die Rahmenbedingungen für Schutzsuchende in Europa. Die Veranstaltung beleuchtet erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Reform und diskutiert, welche Auswirkungen sie insbesondere auf geflüchtete Menschen mit Behinderung hat. Im Fokus stehen die Anforderungen an diskriminierungsfreie, inklusive Asylverfahren, Herausforderungen beim Zugang zu Schutz, Unterstützung und Teilhabe sowie der Austausch über Handlungsbedarfe und mögliche Lösungsansätze. |
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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Fachtagsdoku: Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren und die GEAS-Reform. Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung in Sachsen-Anhalt und Thüringen
Mit unserer Fachtagsdokumentation wollen wir gemeinsam zurückschauen auf den Fachtag "Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren und die GEAS-Reform. Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung in Sachsen-Anhalt und Thüringen" am 22.04 in Erfurt. Der Fachtag fand im Rahmen unseres Projektes SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen statt.
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In drei Workshops, zwei Vorträgen, einer Podiumsdiskussion und zahlreichen Vernetzungsgesprächen haben wir und an diesem Tag intensiv mit dem Thema besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren beschäftigt. Fokus war dabei die GEAS Reform, welche am 12.06 in Kraft getreten ist und signifikante Änderungen für Asylsuchende mit sich bringt.
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Die Tagungsdokumentation beinhaltet eine umfassende Zusammenfassung der verschiedenen Programmpunkte des Fachtages sowie die Folien der Fachvorträge und Workshops. Wir möchte damit Fach- und Hintergrundwissen für die alltägliche Beratungspraxis und rechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform, unter Berückischtigung der Positivrechte für besonders vulnerable Personengruppen, bereit stellen. Die Fachtagsdokumentation ist hier aufrufbar.
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| Was zum Zeitpunkt des Fachtags noch ein Ausblick auf die kommende GEAS Reform war, ist nun gektende Rechtslage und bringt bereits bittere Konsequenzen mit sich. |
| Mit der Tagungsdokumentation wollen wir daher an die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen appelieren: |
- Menschenrechtliche Standards und das Recht auf Asyl müssen bestehen bleiben
- Keine Inhaftierung, etwa im Rahmen von Sekundärmigrationszentren, und Freiheitsbeschränkungen von Schutzsuchenden
- Positivrechte, insbesondere im Bezug auf besondere Schutzbedarfe, müssen umfassend und ohne Kompromisse gewährt werden
- An die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe muss lückenlos die bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung anschließen
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Screeningbogen zur Früherkennung besonderer Schutzbedarfe bei der Aufnahme flüchtender Menschen in Deutschland
Veröffentlichung der Fachstelle Besondere Schutzbedarfe
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| Der durch die Fachstelle entwickelte Screeningbogen soll sowohl als Grundlage für Advocacy-Arbeit zur Prüfung von Vulnerabilität als auch zur Orientierung bei der Entwicklung eigener Screeningformate dienen. |
Die Erkennung von Vulnerabilität und die Ableitung individueller Unterstützungsbedarfe erfordert Zeit, Vertrauen und fachliche Kompetenzen. Ein erfolgreiches (und rechtskonformes) Screening kann daher nicht auf eine Checkliste reduziert werden. Reine Checklisten stoßen aus verschiedenen Gründen an ihre Grenzen:
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Der Screeningbogen dient als Leitfaden für ein kurzes Erstgespräch nach der Aufnahme und soll im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie eine erste Möglichkeit bieten, Vulnerabilität zu erkennen, besondere Schutzbedarfe zu dokumentieren und notwendige Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Ziel des Gesprächs ist es festzustellen, ob Personen besondere Unterstützung in der Unterbringung oder gesundheitlichen Versorgung benötigen oder ob besondere Verfahrensgarantien im Asylverfahren erforderlich sind.
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