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E-Mail-Informationsservice: 2026/15
wir freuen uns, auf eine neue Veranstaltung in unserem Projekt SENSA hinweisen zu können: Unsere Qualifizierungsreihe "Einführung Asylverfahren" hat ein neues Modul zu Anforderungen an die Asylverfahrensberatung und ihre Anwendung auf Dublin- und Anerkannten-Fälle. Die Fortbildung bezieht ebenso die alten Regelungen nach der Dublin-III-VO, als auch Neuerungen im Zuge der GEAS Reform mit ein.
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Wir wünschen eine gute Lektüre,
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- VERANSTALTUNGEN
- VERÖFFENTLICHUNG
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*** ALLGEMEIN ***
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VERANSTALTUNGEN
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Qualifizierungsreihe "Einführung Asylverfahren"
| Neues Modul: Anforderungen an die Asylverfahrensberatung und ihre Anwendung auf Dublin- und Anerkannten-Fälle |
12.Mai 2026, 09:00 - 13:00 Uhr, SENSA Projekt, Online
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Fälle von Schutzsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren befinden oder denen bereits Schutz in einem anderen europäischen Staat zuerkannt wurde (sog. Anerkannte) gehören zu den komplexesten Konstellationen in der Asylverfahrensberatung. Sie stellen besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Beratenden und erfordern fundiertes Wissen über Zuständigkeitsregelungen und Zulässigkeitsprüfungen sowie die Rechte der Betroffenen.
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Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Fragen:
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- Was sind die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige Asylverfahrensberatung und wie gestaltet sich der Zugang zu Rechtsberatung nach der GEAS-Reform?
- Grundlagen der Zuständigkeitsprüfung: Wie funktioniert die Dublin-Verordnung und welche Änderungen ergeben sich durch die GEAS-Reform?
- Grundlagen zu sog. Anerkannten-Fällen: Was gilt rechtlich für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben?
- Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Asylverfahrensberatung und wann ist die Einbeziehung anwaltlicher Unterstützung erforderlich?
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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Neue Publikation zur Rehabilitation für Folterüberlebende in Deutschland
Die neue Publikation „Rehabilitation für Folterüberlebende in Deutschland. Fragmente einer gerechten Versorgung“ (Abschlusspublikation des AMIF-Projekts ExTo, www.folterfolgen.de) der Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe zeigt eindrücklich: Gute Versorgung ist möglich, wenn Kooperation, Qualifikation und institutionelle Verlässlichkeit zusammenspielen. Gleichzeitig wird deutlich, dass bislang zentrale Voraussetzungen fehlen. Obwohl 20,4 % der Klient*innen der psychosozialen Zentren in Deutschland von Foltererfahrungen berichten – vermutlich eine deutliche Untererfassung – erfolgt die notwendige interdisziplinäre Dokumentation nach internationalen Standards wie dem Istanbul-Protokoll nur in einem Bruchteil der Fälle.
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Die systematische Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Folterüberlebenden muss daher auf einer Förderung von verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen psychosozialen Zentren, Medizin, Rechtsmedizin und Beratungsstellen basieren. Dies erfordert die Verankerung von Qualifizierungsstandards sowie eine nachhaltige Finanzierung, insbesondere von Sprachmittlung und Case Management.
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Die Beiträge der Publikation machen zudem deutlich, dass Versorgung immer auch politisch ist: Wo Fachkräfte dokumentieren, vernetzen und für Rechte eintreten, entsteht nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch ein Beitrag zur gesellschaftlichen Anerkennung von Unrecht und zur juristischen Verteidigung von Menschenrechten. Umso dringlicher ist es, die Erkenntnisse aus der Praxis in strukturelle Reformen zu überführen. Eine gerechte Versorgung von Folterüberlebenden braucht verlässliche Strukturen, gesicherte Ressourcen und eine klare gesellschaftliche Haltung.
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